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Zur Person

Herr Rechtsanwalt Christian Brunner hat an der Universität des Saarlandes und der Johannes Gutenberg Universität in Mainz studiert. Das Studium der Rechtswissenschaften schloss er im Jahr 2005 ab.

Anschließend nahm er seinen Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar des Landes Rheinland-Pfalz auf, welchen er im Jahr 2008 erfolgreich beendete.

Einen Teil seines Referendardienstes leistete er an der Verwaltungshochschule in Speyer ab, und konnte so seine Kenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts vertiefen

Rechtsanwalt Brunner hat im Jahr 2009 seine Tätigkeit als selbstständiger Rechtsanwalt in Worms aufgenommen.

Die Hauptschwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie das Verkehrsrecht.

Herr Rechtsanwalt Christian Brunner ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

 

TÄtigkeitsschwerpunkte

Mietrecht

Das Mietrecht umfasst unter anderem folgende Gebiete:

  • Überprüfung von Mietverträgen und deren Vereinbarungen
  • Beendigung bzw. Kündigung eines Mietverhältnisses einschließlich der Formerfordernisse und Kündigungsfristen
  • Probleme der Untervermietung bzw. das Stellen von Nachmietern
  • Zahlung und Rückerstattung der Mietkaution
  • Räumungsklage
  • Schadensersatz bzw. Minderung bei Verschlechterung der Mietsache bei Mietmängel
  • Betriebskosten
  • Prüfung von Mieterhöhungen
  • Außergerichtliche als auch prozessuale Vertretung

Verkehrsrecht

Die Leistungen im Verkehrsrecht umfassen folgende Tätigkeitsgebiete:

  • Zivilrechtliche Bearbeitung von verkehrsrechtlichen Fällen und Abwicklung von Unfällen gegenüber der Haftpflichtversicherung
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße)
  • Überprüfung von Bußgeldbescheiden oder Strafbefehlen
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Vertretung gegenüber der Verwaltungsbehörde bei verkehrsrechtlichen Verfahren

Reiserecht

Das Reiserecht umfasst folgendes Leistungsspektrum:

  • Individual- und Pauschalreisen
  • Feststellen von Reisemängeln
  • Schadensersatz und Minderung bei Vorliegen von Reisemängeln
  • Rücktritt vor Reisebeginn
  • Außergerichtliche als auch prozessuale Vertretung

Kontakt

RA Christian Brunner
Alzeyer Straße 31
67549 Worms

Fon: 06241 67898-50
Fax: 06241 67898-51

c.brunner@kanzlei-brunner.de